Statt Diesel-Fahrverbote: München beschließt Tempo 30 am Rand der Umweltzone

In Münchens Umweltzone soll eine Ausweitung des Fahrverbots auf Euro-5-Diesel der Luftqualität nützen. Die Stadt will jedoch zunächst ein Tempolimit probieren.

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Tempo 30 Markierung

Tempo 30 Markierung

(Bild: Gena Melendrez/Shutterstock.com)

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Zur Verbesserung der Luftqualität soll auf einem Abschnitt des Mittleren Rings in München künftig Tempo 30 gelten. Eine Verschärfung des Fahrverbots in der Innenstadt einschließlich des Mittleren Rings ist damit vorerst vom Tisch. Das hat der Stadtrat unter anderem mit den Stimmen von SPD, CSU und der Freien Wähler beschlossen – auch gegen die Grünen, die die Stadt mit der SPD gemeinsam regieren.

Betroffen vom Tempolimit ist die Landshuter Allee, an der die Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid 2023 überschritten wurden. Das Umweltreferat bekam dagegen keine Mehrheit für die Forderung, das Fahrverbot in der Umweltzone der Stadt auf Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 auszuweiten. Im März hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Verschärfung des Fahrverbots angemahnt, das seit Februar 2023 nur für Autos mit der Abgasnorm Euro 4 und darunter gilt. Grund waren die Überschreitungen an der Landshuter Allee und einer anderen Hauptverkehrsstraße. Im Urteil stand, dass an den beiden Hauptverkehrsstraßen schnelle Maßnahmen ergriffen werden müssen, die zu einer signifikanten Unterschreitung der Werte führten.

Ob dafür eine zonale oder eine streckenbezogene Verschärfung des bereits bestehenden Fahrverbots für ältere Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter nötig ist, hatte das Gericht der anstehenden Entscheidung des Stadtrats überlassen. Da die Revision ausgeschlossen wurde, hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, dagegen Beschwerde einzulegen.

Am 6. Oktober 2022 hatten sich Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD mit der Landeshauptstadt München in einem Gerichtsverfahren auf einen Vergleich geeinigt, der ein dreistufiges Konzept für Dieselfahrverbote umfasst. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans hat der Stadtrat am 28. September 2023 in Kraft gesetzt. Das Dieselfahrverbot wäre demzufolge regulär ab Oktober 2023 auch auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet worden ("Stufe 2"). Angesichts sinkender Werte hatte das der Stadtrat vorerst bis Mai 2024 ausgesetzt und die geplanten Ausnahmeregelungen ("Stufe 3") ganz aufgehoben. Dagegen hatten die Deutsche Umwelthilfe und der VCD erfolgreich geklagt.

(fpi)