Preiserhöhungen von Vodafone: Sammelklage eingereicht, Teilnahme bald möglich

Für Bestandsverträge zu DSL- und Kabelinternet will Vodafone seit dem Frühjahr monatlich fünf Euro mehr. Nun wurde dagegen eine Sammelklage eingereicht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 201 Kommentare lesen
Vodafone-Logo

(Bild: Filmbildfabrik/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Sammelklage gegen Vodafone eingereicht, weil es für angekündigte Preiserhöhungen bei Internet- und Festnetzanschlüssen keine Grundlage gebe. Das teilte der vzbv am Dienstag mit und kündigte an, dass sich Betroffene der Klage in Kürze anschließen können. Erreichen will die Verbraucherschutzorganisation, dass Vodafone entweder Schadenersatz zahlen oder gar die Differenz zwischen den alten und neuen Preisen zurückerstatten muss. Beantragt wird darüber hinaus, dass Vodafone Zinsen für die Dauer des Gerichtsprozesses zahlen muss. Laut dem vzbv geht es um eine Erhöhung von fünf Euro im Monat, Vodafone will von den Betroffenen also jährlich 60 Euro mehr.

Hintergrund der Sammelklage sind seit dem Frühjahr verschickte Informationen an Kunden und Kundinnen von Vodafone, denen zufolge die Preise für Internetanschlüsse (DSL und Kabel) zumeist um fünf Euro erhöht werden sollen. Teilweise gelten die neuen Preise für die Bestandskundschaft bereits seit Mai, hat der Verband erklärt. Begründet habe der Provider die Preissteigerungen unter anderem "mit der Erhöhung der Energiepreise für den Betrieb der Netze". Wer die höheren Preise nicht zahlen will, könne ja kündigen, habe Vodafone erklärt. Der vzbv hat bereits im Frühjahr erklärt, die Preissteigerungen für unrechtmäßig zu halten und Betroffene gesucht, jetzt folgt die Sammelklage.

Eingereicht wurde die Klage demnach am Montag beim Oberlandesgericht Hamm, als Nächstes werde das Bundesamt für Justiz (BfJ) für Betroffene ein Klageregister öffnen. Wer sich dort einträgt, sorge dafür, dass eventuelle Ansprüche nicht verjähren, erklärt der vzbv. Wer Interesse hat, kann sich auf einer eigens eingerichteten Internetseite eintragen und dann darüber informieren lassen, sobald das Klageregister zur Verfügung steht. Zielgruppe sind alle Kunden und Kundinnen, die einen Vertrag mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH abgeschlossen haben, für den die fälligen Preise in diesem Jahr erhöht wurden.

Laut der dpa waren von den Preiserhöhungen rund zehn Millionen Verträge betroffen, für Vodafone könnte ein Misserfolg vor Gericht also teuer werden. Der Konzern betont demnach, sich an geltendes Recht gehalten zu haben. Nicht nur Energie, sondern auch Materialien seien teurer geworden. Der Großteil der deutschen Unternehmen habe in den vergangenen Monaten inflationsbedingt Preise erhöht, sagt ein Firmensprecher: "Wir haben lange versucht, uns gegen diesen Trend zu stellen." Wegen stark gestiegener Kosten habe man die Festnetzpreise aber "moderat anpassen" müssen. "Wir legen auch in Zukunft Wert darauf, dass unsere Festnetzkunden Breitband-Internet, TV und Festnetz-Telefonie zu erschwinglichen Preisen nutzen können."

"Der vbzv hält die Preiserhöhungen von Vodafone für unwirksam", erwidert Verbandschefin Ramona Pop. "Fünf Euro Mehrkosten pro Monat sind für viele Menschen viel Geld." Die Sammelklage mache es Verbraucherinnen und Verbrauchern leicht, sich gegen die Erhöhung zu wehren, sagte Pop. Nachdem die mögliche Sammelklage im Mai erstmals angekündigt worden war, hätten sich mehr als 10.000 Betroffene gemeldet. Der Verband gesteht nun ein, dass auch Konkurrenten von Vodafone die Preise erhöht hätten, aber zurückhaltender. Außerdem könne man nicht gegen alle klagen und habe sich deshalb den Vorreiter zum Ziel gemacht. Das Verfahren könnte Signalwirkung haben.

Bislang können Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Vertragsverhältnis mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage versuchen, zu viel gezahltes Geld zurückzubekommen. Das allerdings kann mühsam sein, denn selbst ein Urteil in ihrem Sinn bedeutet noch keine Rückzahlung. Sogar eine weitere Klage kann nötig werden. Mit der neuen Sammelklage verbessert sich die Position der Betroffenen. Nach einem positiven Urteil bestellt das Gericht einen sogenannten Sachwalter, der von dem unterlegenen Unternehmen Geld erhält. Er prüft die Ansprüche und überweist Betroffenen dann einen Betrag. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen also nicht mehr selbst die Konfrontation mit dem Unternehmen suchen, sie haben es deutlich einfacher als früher.

(mho)